Autegro
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Auf die Warteliste
  • Anbieter
  • § 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft
  • § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
  • § 3 Registrierung, Vertragsschluss, kostenlose Testphase
  • § 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
  • § 5 Nutzungsrechte
  • § 6 Vergütung, Zahlung, Tarifgrenzen, Preisanpassung
  • § 7 Verfügbarkeit, Wartung, Support
  • § 8 Gewährleistung / Mängel
  • § 9 Haftung
  • § 10 Freistellung
  • § 11 Datenschutz
  • § 12 Vertraulichkeit
  • § 13 Laufzeit, Kündigung, Vertragsfolgen
  • § 14 Änderungen dieser AGB
  • § 15 Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Autegro“

Stand: 2. Juni 2026 · Version 1.0

Anbieter

Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem nachfolgend genannten Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung „Autegro“ (nachfolgend „Autegro“, „Anwendung“ oder „Leistung“).

Autegro – eine Marke der Auto Freunde GmbH
Lindenberg 10, 82343 Pöcking
Vertreten durch die Geschäftsführer: Elias Markwardt und Tobias Müller
Registergericht: Amtsgericht München · Handelsregister-Nr.: HRB 303718
USt-IdNr.: DE455803848
Kontakt: info@autegro.de
(nachfolgend „Anbieter“)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die entgeltliche Nutzung der Anwendung Autegro, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Website des Anbieters geschlossen werden, einschließlich einer vorgelagerten kostenlosen Testphase.

(2) Vertragspartner des Anbieters (nachfolgend „Kunde“) ist diejenige Person oder Gesellschaft, die das Nutzerkonto registriert und diese AGB akzeptiert. Registriert sich eine Agentur, so ist die Agentur Vertragspartner und Schuldner der Vergütung, und zwar unabhängig davon, welche Zahlungsmethode (z. B. die eines betreuten Händlers) im System hinterlegt ist. Registriert sich ein Autohaus bzw. Fahrzeughändler selbst, so ist dieser Vertragspartner.

(3) Die Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Fahrzeughändler, Autohäuser, Autohausgruppen sowie Agenturen, die solche betreuen). Mit der Auswahl „Autohaus“ oder „Agentur“ im Registrierungsprozess und mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt und nicht als Verbraucher (§ 13 BGB) handelt. Ein Angebot an Verbraucher erfolgt nicht.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(5) Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen (einschließlich individueller Konditionen, z. B. für Gruppen-Tarife) haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor diesen AGB.

(6) Vertragsdokumente und Rangfolge. Vertragsbestandteile sind diese AGB, die jeweils gültige Leistungsbeschreibung (abrufbar unter /leistungsbeschreibung) sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, abrufbar unter /avv). Bei Widersprüchen gehen Individualvereinbarungen allen anderen Bestimmungen vor, sodann diese AGB der Leistungsbeschreibung; der AVV geht für datenschutzrechtliche Regelungen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Autegro ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Anwendung, mit der der Kunde Fahrzeugbestandsdaten aus Drittquellen synchronisieren, ein Branding (Erscheinungsbild) konfigurieren und die Fahrzeuge auf seiner eigenen Website conversion-optimiert darstellen kann, um Anfragen für An- und Verkauf zu generieren.

(2) Als Drittquellen werden insbesondere unterstützt: (a) die Plattform mobile.de über deren Schnittstelle (Inserats-Einbindung/API) unter Verwendung der vom Kunden hinterlegten Zugangsdaten sowie (b) Fahrzeugmanagement-/DMS-Systeme über CSV-Import bzw. HTTPS-POST-Übermittlung nach dem mobile.de Extended-Standard. Der Anbieter unterstützt die gängigen, diesem Industriestandard entsprechenden Systeme; ein Anspruch auf Unterstützung eines bestimmten Drittsystems besteht nicht.

(3) Die Darstellung der Fahrzeuge auf der Website des Kunden erfolgt über ein vom Kunden in seine bestehende Website einzubindendes JavaScript-Snippet, das Daten von der Infrastruktur des Anbieters lädt. Die Fahrzeugdaten verbleiben auf der Infrastruktur des Anbieters bzw. seiner Subunternehmer.

(4) Klarstellung zum Leistungscharakter: Autegro ist ein Werkzeug zur Synchronisation und Darstellung bestehender Fahrzeugdaten. Der Anbieter ist kein Fahrzeugmanagementsystem; er erstellt, ändert, ergänzt oder pflegt keine Fahrzeugdaten und fügt insbesondere keine Inhalte (z. B. Bilder oder Texte) hinzu. Maßgeblich sind ausschließlich die aus den Drittquellen des Kunden übernommenen Daten.

(5) Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang sowie die Tarife ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, die als gesondertes Dokument Bestandteil des Vertrags ist.

(6) Die Leistung wird als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt. Der Kunde erhält kein Eigentum an der Software und keine dauerhafte Programmkopie. Der Anbieter ist berechtigt, die Anwendung weiterzuentwickeln, anzupassen und zu aktualisieren, soweit der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt und der Kunde dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, kostenlose Testphase

(1) Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung eines Nutzerkontos über die Website des Anbieters. Der Kunde hat dabei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und seine Zugangsdaten geheim zu halten sowie vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung und Auswahl eines Tarifs bzw. mit Bestätigung des Abonnements im Bezahlvorgang (Stripe-Checkout) zustande. Mit der Registrierung bzw. spätestens im Bezahlvorgang akzeptiert der Kunde diese AGB, die Leistungsbeschreibung und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) aktiv.

(3) Der Kunde kann die Anwendung 14 Tage ab Aktivierung kostenlos testen. Kündigt der Kunde nicht innerhalb der Testphase, geht das Vertragsverhältnis nach Ablauf der 14 Tage automatisch und ohne weitere Erklärung in das kostenpflichtige Abonnement des gewählten Tarifs über, beginnend mit der ersten kostenpflichtigen Abrechnungsperiode. Auf diesen automatischen Übergang wird der Kunde im Bestellprozess deutlich hingewiesen.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Zugangsdaten zu Drittquellen (insb. mobile.de). Der Kunde hinterlegt die für die Synchronisation erforderlichen Zugangsdaten (z. B. die im eigenen mobile.de-Händlerkonto erzeugten API-/Inserats-Einbindungs-Zugangsdaten) eigenverantwortlich. Der Kunde sichert zu, zur Erteilung dieses Zugriffs und zur Nutzung der Daten über Autegro berechtigt zu sein und dabei keine Bedingungen von mobile.de oder anderer Drittquellen sowie keine Rechte Dritter zu verletzen.

(2) Inhalte und Rechte. Der Kunde sichert zu, dass er an sämtlichen über Autegro synchronisierten und dargestellten Inhalten (insbesondere Fahrzeugbeschreibungen, Bildern, Logos und sonstigen Texten) die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt und dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder geltendes Recht verstoßen.

(3) Pflichtangaben (insb. Pkw-EnVKV). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die dargestellten Fahrzeugangebote sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten, insbesondere die Angaben nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) zu Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch (WLTP), CO₂-Emissionen und CO₂-Klasse sowie alle sonstigen werbe- und wettbewerbsrechtlichen Pflichtangaben. Der Anbieter stellt ausschließlich die vom Kunden bzw. aus dessen Drittquellen gelieferten Daten dar und schuldet keine Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit dieser Angaben.

(4) Eigene Website des Kunden. Der Kunde bindet das Snippet eigenverantwortlich in seine Website ein und verantwortet die Rechtskonformität seiner Website, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und – soweit erforderlich – die Einholung einer Einwilligung für das Speichern von bzw. den Zugriff auf Informationen auf Endgeräten der Websitebesucher (§ 25 TDDDG).

(5) Zulässige Nutzung. Der Kunde wird die Anwendung nicht missbräuchlich nutzen, keine rechtswidrigen Inhalte einstellen, keine Sicherheitsmechanismen umgehen und vereinbarte Nutzungsgrenzen (z. B. Anzahl Fahrzeuge/Standorte) nicht überschreiten. Der Kunde wirkt im erforderlichen Umfang an der Leistungserbringung mit.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Anwendung im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Sämtliche Rechte an den vom Kunden eingebrachten bzw. aus dessen Drittquellen stammenden Inhalten (Fahrzeugdaten, Bilder, Marke/Branding) verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, zur Vertragserfüllung erforderliche Recht ein, diese Inhalte zu verarbeiten, zu speichern, technisch aufzubereiten und über das Snippet auf der Website des Kunden darzustellen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte bzw. aggregierte Nutzungsdaten, die keinen Rückschluss auf den Kunden, dessen Kunden oder einzelne Personen zulassen, zur Analyse, zum Betrieb und zur Verbesserung seiner Leistungen zu verwenden.

§ 6 Vergütung, Zahlung, Tarifgrenzen, Preisanpassung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Vergütung ist im Voraus für die jeweils gewählte Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) fällig. Bei jährlicher Zahlweise wird ein Preisvorteil gewährt; der Jahrespreis entspricht zehn Monatsraten (zwei Monate beitragsfrei).

(3) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu verlangen und – nach erfolgloser angemessener Fristsetzung – den Zugang zur Anwendung bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Überschreitung von Tarifgrenzen. Überschreitet der Kunde die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Grenzen (insbesondere Anzahl der Fahrzeuge oder Standorte), fordert der Anbieter den Kunden zum Wechsel in den passenden höheren Tarif (Upgrade) auf. Kommt der Kunde dem nicht innerhalb von 7 Tagen nach, ist der Anbieter berechtigt, die über die Grenze hinausgehende Nutzung auszusetzen und/oder ab dem Zeitpunkt der Überschreitung die Vergütung des passenden höheren Tarifs zu berechnen.

(5) Preisanpassung. Bei monatlicher Zahlweise kann der Anbieter die Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform mit Wirkung zur jeweils nächsten Abrechnungsperiode anpassen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu. Bei jährlicher Zahlweise bleibt der Preis während der laufenden Vertragsperiode unverändert; eine Anpassung kann der Anbieter mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen mit Wirkung zur jeweiligen Verlängerung vornehmen, verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Anwendung, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote und gibt keine Verfügbarkeitsgarantie ab (Best-Effort).

(2) Wartungs-, Aktualisierungs- und Optimierungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt. Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen infolge angekündigter Wartung, höherer Gewalt oder Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (insbesondere Ausfälle oder Änderungen bei Drittquellen wie mobile.de, beim Hosting oder in der Infrastruktur des Kunden) stellen keinen Mangel dar.

(3) Support. Support wird in dem vom jeweiligen Tarif vorgesehenen Umfang erbracht. In allen Tarifen steht ein E-Mail-Ticket-Support zur Verfügung; in höheren Tarifen (Premium-Support) zusätzlich Support per Telefon und WhatsApp. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sagt der Anbieter keine bestimmten Reaktions- oder Bearbeitungszeiten zu.

§ 8 Gewährleistung / Mängel

(1) Die Bereitstellung der Anwendung erfolgt als zeitlich begrenzte Überlassung von Software (mietvertragliche Elemente, §§ 535 ff. BGB). Der Anbieter gewährleistet im Rahmen des Best-Effort die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Anwendung während der Vertragslaufzeit.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter angemessen bei deren Eingrenzung. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Anwendung für einen bestimmten, vom Vertrag nicht vorausgesetzten Zweck, für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sowie für Inhalte, Verfügbarkeit oder Funktionen der vom Kunden genutzten Drittquellen.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Fall des Absatzes (2) ist die Haftung zudem der Höhe nach begrenzt auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlten Vergütung. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, insbesondere bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei einer dem Stand der Technik entsprechenden, ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die führenden Fahrzeugbestandsdaten ohnehin in den Drittquellen des Kunden (z. B. mobile.de, DMS) vorgehalten werden.

(5) Der Anbieter haftet nicht für fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Daten aus Drittquellen, für Verstöße des Kunden gegen gesetzliche Pflichtangaben (insb. Pkw-EnVKV) oder für Inhalte, die der Kunde bereitstellt bzw. synchronisiert.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von (a) den vom Kunden bereitgestellten bzw. synchronisierten Inhalten, (b) fehlenden Rechten des Kunden an diesen Inhalten, (c) Verstößen gegen werbe-, wettbewerbs- oder kennzeichnungsrechtliche Pflichten (insbesondere Pkw-EnVKV) oder (d) der Erteilung bzw. Nutzung der Zugangsdaten zu Drittquellen (insbesondere mobile.de) geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich informieren.

§ 11 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet – insbesondere Anfrage-/Lead-Daten der Websitebesucher (z. B. Name, E-Mail, Telefonnummer, Nachricht) sowie technische Daten, die beim Laden des Snippets anfallen (z. B. IP-Adresse, Geräte-/Browserinformationen) –, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der als gesondertes Dokument Bestandteil des Vertrags ist und mit Vertragsschluss mitvereinbart wird.

(3) Der Kunde ist für die von ihm veranlassten Verarbeitungen Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Kunde sichert zu, Verantwortlicher zu sein oder vom jeweiligen Verantwortlichen wirksam bevollmächtigt zu sein, den Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Der Kunde verantwortet die datenschutzrechtlichen Informations- und ggf. Einwilligungspflichten auf seiner Website.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören insbesondere die hinterlegten Zugangsdaten zu Drittquellen (z. B. mobile.de).

(2) Der Anbieter speichert hinterlegte Zugangsdaten zu Drittquellen verschlüsselt und schützt sie nach dem Stand der Technik vor unbefugtem Zugriff.

§ 13 Laufzeit, Kündigung, Vertragsfolgen

(1) Das kostenpflichtige Abonnement beginnt mit Ablauf der Testphase bzw. mit Aktivierung des Abonnements. Die Laufzeit richtet sich nach der gewählten Zahlweise (monatlich oder jährlich).

(2) Ordentliche Kündigung. Bei monatlicher Zahlweise kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden; ohne Kündigung verlängert er sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Bei jährlicher Zahlweise kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden; ohne Kündigung verlängert er sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate.

(3) Die Kündigung kann in Textform oder über die im Nutzerkonto bzw. das Stripe-Kundenportal bereitgestellte Self-Service-Funktion erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(4) Vertragsfolgen. Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht des Kunden. Das Snippet liefert sodann keine Daten mehr aus; die über Autegro bereitgestellten Fahrzeuge werden auf der Website des Kunden nicht mehr dargestellt. Die beim Anbieter synchronisierten Daten werden nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Hinsichtlich personenbezogener Daten gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).

§ 14 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung oder Erweiterung des Leistungsangebots) und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt; auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch oder bei wesentlichen Änderungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Namens und Logos als Referenzkunden zu benennen (z. B. auf der Website und in Vertriebsunterlagen). Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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